Hinweis auf Widerrufsrecht für Verbraucher im Versandhandel

(1) Verbraucher im Versandhandel haben ein kostenloses Widerrufsrecht bezüglich der bei uns gekauften Ware. Falls der Wert über 40 Euro liegt, tragen wir die Rücksendekosten für die preisgünstigste Rücksendung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ferner nicht bei Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt oder benutzt wurden.


(2) Ein Widerruf muss nicht begründet werden, er ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware von Ihnen an uns abzusenden, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen. Einen Widerruf richten Sie bitte an den Verlag K.H.Bock, Reichenberger Straße 11e, 53604 Bad Honnef.

(3) Bei mehrbändigen Werken mit Gesamtabnahmeverpflichtung, bei denen die Bände nach und nach erscheinen, gilt das Widerrufsrecht nur für die erste Lieferung.


(4) Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages die Ware nur in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Alle Gegenstände, die Ihnen geliefert wurden, müssen zurückgegeben werden.

Haben Sie die Software entsiegelt/benutzt, ist keine Rückgabe mehr möglich. Verwenden Sie bitte immer eine vollständige Verpackung für den Versand, die unseren Versandpaketen mit allen Sicherungseinrichtungen entspricht .

(5) Bitte fügen Sie die Rechnung in Kopie oder im Original bei. Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei oder mit besonderen Versendungsformen (Express, Nachnahme), um unnötige Kosten zu vermeiden. Bitte fügen Sie den Beleg über die Rücksendekosten bei. Wenn Sie uns Ihre Kontoverbindung angeben, werden wir Ihnen den Kaufpreis und ggfl. die Rücksendekosten in Höhe der Paketkosten der Deutschen Post AG überweisen, falls der Kaufpreis über 40 EURO liegt.


(6) Leider müssen wir Ihnen Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchname der Sache entstandene Verschlechterung in Rechnung stellen. Sie können derartige Kosten vermeiden, wenn Sie die Sache ausschließlich prüfen, aber nicht weiter in Gebrauch nehmen.